Storno wegen Corona – und nun?

Viele von Euch müssen ihren in den nächsten Monaten geplanten Urlaub stornieren. Uns geht es genauso. Jetzt zählt erst einmal nur die Gesundheit der Familie. Gleichzeitig ist so ein Storno wegen Corona aber oft auch ein finanzielles Problem. Welche Regelungen gelten? Wie bekommt man sein Geld zurück? Wir haben in den letzten Wochen etwas recherchiert…

Pauschalreisen

Zumindest bis Ende April 2020 ist die Rechtslage hier klar und ganz einfach. Aufgrund der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können alle Pauschalreisen kostenlos storniert werden. Der Veranstalter muss den Reisepreis erstatten, mögliche Insolvenzen sind über den Sicherungsschein (ggf. teilweise – siehe Thomas Cook) abgedeckt. Ihr müsst aber eventuell selbst aktiv werden und die Reise mit der entsprechenden Begründung stornieren, wenn der Reiseveranstalter dies nicht tut. 

Kreuzfahrten

Viele Reedereien haben den Kreuzfahrtbetrieb bereits eingestellt. Die meisten Kreuzfahrten sind in den nächsten 2 Monaten deshalb bereits abgesagt. Viele Anbieter bieten aktuell sehr kulante Umbuchungsmöglichkeiten an. Problem: Kreuzfahrten werden zwei Jahr im Voraus gebucht und für 2021 werdet Ihr keine attraktive Kabine mehr bekommen. Bei einer Absage durch den Veranstalter steht Euch natürlich die Erstattung des Reisepreises zu. Aber auch hier versuchen manche Anbieter zu tricksen. Besonders negativ sticht MSC hervor, die ihren Kunden bei einer Absage der Kreuzfahrt nur einen bis Ende 2021 einlösbaren Gutschein anbieten. Das solltet Ihr unter keinen Umständen akzeptieren, auch da noch niemand weiß, wie lange die Coronakrise dauern wird.

Flüge

Bei einzeln gebuchten Flügen gelten die üblichen Stornobedingungen, d.h. Steuern und Gebühren müsstet Ihr theoretisch bei einer Stornierung zurückerhalten. Praktisch funktioniert das nur bei (halb-)staatlichen Airlines wie Lufthansa und KLM. Easyjet und Ryanair verweigern immer noch die Erstattung entsprechend dem geltenden Recht in Deutschland und weisen die potentiell erstattungsfähigen Positionen auf dem Ticket noch nicht einmal gesondert aus. So hat der Kunde bei einem Storno keinen Anhaltspunkt, welchen Betrag er zurückfordern könnte. Bei einer Streichung des Fluges muss jedoch die Airline den Flugpreis vollständig erstatten und immerhin das funktioniert zumindest bei den großen Billigfliegern halbwegs gut.

Beste Strategie für Flüge: Nichts tun und hoffen, dass der Flug gestrichen und der Flugpreis erstattet wird.

Sollte eine Stornierung erforderlich sein und die Airline verweigert die teilweise Erstattung von Steuern und Gebühren, empfehlen wir die Einschaltung eines Flugrechte-Portals. Dieses übernimmt die rechtliche Durchsetzung des Zahlungsanspruches.

Hotel

Hotels mit stornierbarem Tarif lassen sich in der Regel problemlos online canceln. Bei Reisen in Deutschland ist auch bei nicht stornierbaren Buchungen die Rechtslage klar: „Wenn die Behörden verbieten, dass Touristen anreisen, hat man ein Recht darauf, sein Geld zurückzubekommen.“, so Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin.

Im Ausland wird schwierig. Die lokalen Vorschriften sind sehr unterschiedlich und die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland dürfte schwierig sein. Immerhin ist es in Spanien von Gesetzes wegen möglich, ein Hotelzimmer wegen Höherer Gewalt kostenfrei zu stornieren. In Italien und Österreich kann man sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

Generell lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Buchungsbestätigung. Im Zweifelsfall hilft es eventuell, ein freundliches Gespräch mit dem Hotel zu suchen. 

Tipp: Bei nicht stornierbaren Tarifen akzeptiert das Hotel möglicherweise anstatt einer Stornierung die Umbuchung auf einen anderen Termin. Fragen kostet nichts! Mehrere Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter bestätigten uns ihre grundsätzliche Bereitschaft, mit betroffenen Gästen eine faire Lösung zu finden.

Mietwagen

Mietwagenbuchungen sind oft auch kurzfristig stornierbar. Hier hilft nur ein Blick in die Buchungsbestätigung oder ein Anruf beim Mietwagenanbieter. 

Parkplatz

Ein Kostenfaktor ist auch der Parkplatz am Flughafen. Hier muss man insbesondere in den Ferien lange vorher buchen und zahlen. Diese Buchungen sind in der Regel nicht stornierbar. Der Parkplatzbetreiber Apcoa betreibt zum Beispiel die Parkplätze in Stuttgart, München, Karlsruhe und Berlin-Schönefeld. Dort ist offiziell nur eine Umbuchung, aber kein Storno möglich. Auf eine E-Mail-Anfrage zur Stornierung unserer Buchungen im April kam bislang keine Reaktion, die Hotline ist nicht erreichbar. Wir haben hierzu die Presseabteilung von Apcoa um ein Statement gebeten, das jedoch bis zur Veröffentlichung dieses Beitrages jedoch noch nicht vorlag.

Aus unserer Sicht lohnt es sich auf jeden Fall, den Parkplatzbetreiber im Falle eines wegen Corona stornierten Fluges anzuschreiben und um Stornierung sowie Erstattung zu bitten. 

Corona-Stornos bedrohen die Touristik-Branche

Bei allem Ärger um abgesagten Urlaub und verlorene Anzahlungen muss uns Urlaubern aber immer bewusst sein, dass die Coronakrise eine existenzielle Bedrohung für Hotels, Airlines, Mietwagenanbieter, Reisesbüros und so weiter ist. Alle wurden ebenso wie wir überrascht von dieser Entwicklung und es führt dort nicht nur zu sofortigem Umsatzeinbruch, sondern zur Rückzahlung von bereits getätigten Umsätzen in Milliardenhöhe. Es ist zu befürchten, dass viele Betriebe in der Krise untergehen. Auch die Sommersaison ist akut von Reisebeschränkungen bedroht, da die Krise bis dahin noch nicht ausgestanden sein wird. Bitte habt Mitgefühl mit den betroffenen Unternehmen, insbesondere wenn es kleine Familienunternehmen sind. 

Bleibt gesund und schaut Euch in der häuslichen Isolation vielleicht einmal unsere schönsten Urlaubsbilder an…

Photo by Edgar Chaparro on Unsplash