Auch uns hat die Pleite von airberlin voll erwischt. 2.700 Euro futsch, zwei Flüge – einer war unser geplanter Florida-Familienurlaub im Oktober 2017. Vom Topbonus Platinum-Status wollen wir gar nicht erst reden…
Jetzt müssen die Forderungen angemeldet werden. Die Frist hierfür läuft am 01.02.2018 ab. Unter www.airberlin-inso.de kann sich jeder Gläubiger registrieren und unter Angabe seines Buchungscodes die Forderung registrieren. Die meisten Gläubiger müsste der Insolvenzverwalter mittlerweile auch direkt angeschrieben haben.
Aufgrund der bereits angekündigten Masseunzulänglichkeit ist aber nicht zu erwarten, dass geprellte Kunden Geld zurück erhalten werden. Was ist also die Konsequenz? Was lernen wir?
Option 1:
Nur noch mehrere Reiseleistungen als Paket buchen, denn dann gibt es den Sicherungsschein, der vor Pleiten schützt.
Option 2:
Flugreisen immer mit der DKB-Visakarte bezahlen, denn die hat für ihre Kunden das eigentlich verlorene Geld retten können.
Zahlungen mit gängigen Kreditkarten müssen übrigens mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie PSD2 am 13.01.2018 durch Airlines ohne zusätzliche Gebühren akzeptiert werden. Die Zeiten von 30-50 EUR Zahlungsgebühr bei der Flugbuchung sind damit hoffentlich vorbei.
Es wird echt Zeit, dass der Gesetzgeber die Kunden der Airlines wenigstens genauso schützt wie Pauschalreisende. Nicht jeder ist dafür gemacht, in großen Gruppen und überfüllten Bussen durch fremde Länder zu reisen 🙂