USA-Reisende müssen Social-Media-Accounts angeben

Was muss angegeben werden?

Du bist bei Facebook, Twitter oder anderen sozialen Netzen aktiv? Dann musst Du diese neuerdings bei der Beantragung eines Touristen- oder Geschäftsvisums (B1/B2-Visum) für die Einreise in die Vereinigten Staaten angeben. Dabei muss der Username, aber nicht das Passwort genannt werden. Für den ESTA-Antrag ist die Angabe noch freiwillig. Es ist aber vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis das Verfahren auf den ESTA-Prozess ausgeweitet wird.

Was wird überprüft?

US-Behörden können bis zu 5 Jahre rückwirkend auf Deine geposteten Inhalte zugreifen. Potentiell problematische Inhalte schnell noch aus der Timeline löschen oder den Account deaktivieren wird also nicht helfen. Auch die Angabe „NONE“ sollte man nicht wählen, wenn man irgendwann in den letzten 5 Jahren in sozialen Netzen aktiv war. Das könnte zu sehr unangenehmen Interviewsituationen führen – im besten Fall schon bei der Beantragung des Visums in der Botschaft, im schlechtesten Fall aber erst bei der Immigration am Zielflughafen.

Was geschieht mit den Informationen?

Derzeit ist noch nicht abzuschätzen, was die amerikanischen Behörden mit diesen Informationen anfangen werden und wie sie die geposteten Inhalte aus- und bewerten. Das im First Amendment der US-Verfassung garantierte Recht der freien Rede („Freedom of Speech and Expression“) gilt nur für amerikanische Staatsbürger. Noch ist nicht klar, ob die Behörden ausschließlich nach terroristischen Verdachtsmomenten suchen oder ob auch kritische Äußerungen über die USA bzw. den Präsidenten eine Einreise potentiell verhindern können. Wer den amerikanischen Pass nicht hat und trotzdem dieses großartige Land bereisen möchte, sollte deshalb seine Äußerungen in den sozialen Netzen gut überlegen.

Was ist noch zu beachten?

Nicht nur die veröffentlichten Inhalte können problematisch sein, auch die öffentlich zugänglichen persönlichen Angaben in den Profilen sollten besser der Wahrheit entsprechen. Das gilt zum Beispiel für Angaben zu Arbeitgebern und Verwandtschaftsverhältnissen.